Das Thema Barrierefreiheit gewinnt weltweit zunehmend an Bedeutung und wird ab 2025 auch gesetzlich gefordert. Der European Accessibility Act (EAA) findet in Deutschland im Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) seine Umsetzung. Stichtag zur Umsetzung des BFSG ist der: 28. Juni 2025
BLG LOGISTICS ist es wichtig, eine möglichst barrierefreie Webseite anzubieten, um ihrer gesellschaftlichen Verantwortung gerecht zu werden und allen Nutzern, unabhängig von ihren individuellen Fähigkeiten, einen uneingeschränkten Zugang zu Informationen und Dienstleistungen und allen ihren digitalen Angeboten zu ermöglichen.
Seit September 2024 verbessert BLG die Barrierefreiheit seiner Website mithilfe der Assistenzsoftware „Eye-Able“. Das Tool bietet eine Vielzahl von Funktionen, um die Nutzung der Webseite zu erleichtern.
Zu den wichtigsten Funktionen von eye-able gehören:
- Textvergrößerung: Nutzer können die Schriftgröße anpassen, um Texte besser lesen zu können.
- Kontrastmodi: Verschiedene Kontrastmodi erleichtern das Lesen für Menschen mit Sehbehinderungen.
- Bildschirmleser-Unterstützung: Inhalte können vorgelesen werden, was besonders für blinde oder sehbehinderte Nutzer hilfreich ist.
- Tastaturnavigation: Die Webseite kann vollständig über die Tastatur navigiert werden, was die Bedienung für Menschen mit motorischen Einschränkungen erleichtert.
- Farbanpassungen: Nutzer können die Farben der Webseite anpassen, um eine bessere Lesbarkeit zu gewährleisten.
Die Vorteile dieser Funktionen liegen auf der Hand: Sie ermöglichen es Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen, die Webseite selbstständig und ohne fremde Hilfe zu nutzen. Dies fördert die Inklusion und stellt sicher, dass alle Nutzer gleichberechtigten Zugang zu den Informationen und Dienstleistungen der BLG LOGISTICS haben.
Natascha Sprenger ist die Kontaktperson und Inklusionsbeauftragte der BLG LOGISTICS. Sie steht für Fragen und Anregungen zur Barrierefreiheit zur Verfügung.
Rückmeldung und Kontaktangaben
Sie haben eine Anmerkung oder einen Hinweis zu Barrieren auf dieser Webseite? Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Unsere Inklusionsbeauftragten nehmen sich ihrem Anliegen gerne an.
Sie können sich informieren, welche Ausnahmen wir gemacht haben. Wir beantworten Ihre Fragen schnellstmöglich, spätestens jedoch innerhalb der gesetzlichen Frist von sechs Wochen. Oder Sie nutzen unser Kontaktformular.
Vielen Dank für Ihr Feedback.