Online-Antrag für Aufnahmen auf dem Gelände der BLG LOGISTICS

Film- und Fotoaufnahmen jeglicher Art auf BLG-Gelände sind nur mit Genehmigung der Pressestelle möglich und mit entsprechenden Auflagen verbunden. Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Informationen rund um das Thema sowie die Möglichkeit, über ein Online-Formular eine entsprechende Dreh- bzw. Fotogenehmigung zu beantragen.

Wir ermöglichen grundsätzlich unterschiedliche Arten von Film- und Fotoaufnahmen – zum Beispiel für TV-Beiträge, Online-Formate, journalistische Reportagen, Fotostrecken für redaktionelle Zwecke oder auch für Social-Media-Content. Ebenso sind Werbe- oder Imagefilme möglich, sofern diese im Einklang mit unseren Richtlinien sowie den unternehmerischen Grundsätzen der BLG stehen.

In der Regel unterscheiden wir zwischen redaktionellen Aufnahmen im Rahmen aktueller Berichterstattung – z. B. durch Pressevertreter:innen oder journalistische Produktionen – und kommerziellen Vorhaben, die z. B. der Bewerbung von Produkten, Dienstleistungen oder Unternehmen dienen. Für kommerzielle Projekte erheben wir grundsätzlich eine Gebühr. Die Art der Nutzung muss im Antrag klar benannt werden.

Aufnahmen können grundsätzlich an verschieden Standorten und in unterschiedlichen Bereichen der BLG LOGISTICS durchgeführt werden. Voraussetzung ist immer, dass keine sicherheitsrelevanten Bedenken bestehen, der Betriebsablauf nicht gestört wird und – falls erforderlich – die Zustimmung unserer Kund:innen vorliegt.

Die konkrete Location und mögliche Einschränkungen werden im Rahmen der Genehmigungsprüfung individuell abgestimmt.

Bitte reichen Sie Ihren Antrag möglichst frühzeitig – idealerweise mindestens fünf Werktage vor dem geplanten Termin – über unser Online-Formular ein.

Nach Eingang wird der Antrag von der Pressestelle geprüft. Je nach Art, Umfang und Ort der Aufnahmen erfolgt eine Abstimmung mit den betroffenen Fachabteilungen sowie Standortverantwortlichen.

Anschließend erhalten Sie, falls es keine Rückfragen gibt, eine Rückmeldung mit einer verbindlichen Freigabe sowie eventuellen Auflagen und Hinweisen. Die Terminbestätigung und die organisatorische Vorbereitung erfolgen im Anschluss.

Während der Aufnahmen werden Sie in der Regel von einer Ansprechperson der BLG begleitet.

Bitte halten Sie sich vor Ort an alle geltenden Sicherheits- und Verhaltensregeln und stellen Sie sicher, dass der laufende Betrieb nicht beeinträchtigt wird.

An vielen unserer Standorte ist das Tragen persönlicher Schutzausrüstung (PSA) verpflichtend. Welche PSA im Einzelfall erforderlich ist, teilen wir Ihnen im Vorfeld mit. Bitte beachten Sie, dass Foto- und Kamerateams ihre PSA selbst mitbringen müssen, da wir leider nicht an allen Standorten mit entsprechender Ausrüstung aushelfen können. Zutritt und Aufnahmen sind ausschließlich in den zuvor genehmigten Bereichen gestattet.

Das Fotografieren oder Filmen von BLG-Mitarbeitenden ist nur mit deren vorheriger schriftlicher Einwilligung zulässig.

Der Einsatz von Drohnen ist nur nach gesonderter Freigabe durch die BLG sowie unter Einhaltung der geltenden gesetzlichen Vorgaben möglich.

Nach Abschluss der Dreharbeiten oder Fotoshootings ist bei den meisten Projekten eine Freigabe des erstellten Materials durch die BLG erforderlich – insbesondere bei kommerziellen Nutzungen oder sensiblen Inhalten.

Bitte stellen Sie uns das finale Material rechtzeitig zur Verfügung, bevor es veröffentlicht wird. In bestimmten Fällen bitten wir zudem um die Zusendung von Belegexemplaren.

Bei Zuwiderhandlungen gegen die erteilten Auflagen oder bei nicht genehmigter Nutzung behalten wir uns das Recht vor, die Verwendung des Materials zu untersagen.

Online-Drehgenehmigungsformular

Bitte beantragen Sie ausschließlich hier online eine Drehgenehmigung über das nachfolgende Formular. Bitte stellen Sie Ihren Antrag mit ausreichend Vorlauf – mindestens fünf Werktage vor dem geplanten Vorhaben. Ihre Anfrage wird innerhalb der üblichen Bürozeiten so zügig wie möglich bearbeitet.

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Anfragen im Einzelfall ablehnen können – etwa, wenn die geplanten Inhalte nicht im Einklang mit unseren Richtlinien und unternehmerischen Grundsätzen stehen oder, wenn sich eine Durchführung, insbesondere aus sicherheitsrelevanten Gründen, nicht gewährleisten lässt.

Angaben Antragsteller

Rechnungsadresse (bei kommerziellen Produktionen; 
falls abweichend vom Antragsteller)

Ansprechperson

Produktionsdetails

Produktionszeiten

Publikation

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Bitte beachten Sie: Wir nutzen und verarbeiten die personenbezogenen Daten, die Sie hier eingeben, zum Ausstellen von Drehgenehmigungen. Weitere datenschutzrechtliche Hinweise finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter https://www.blg-logistics.com/datenschutz.

Bei Fragen rund um das Thema Dreh- oder Fotogenehmigung wenden Sie sich gerne an die zuständige Ansprechperson auf unserer Kontaktseite.